STUDIENGEBÜHREN NRW
: Für rechtens erklärt

Die Hochschulen in NRW dürfen weiterhin Studiengebühren erheben. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat gestern in einem Musterverfahren die Berufung von Studenten gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Minden abgewiesen. Damit sind Studiengebühren erstmals auf der OVG-Ebene für rechtens erklärt worden. (dpa)