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Rückwirkend steuerlich geltend machen können Unterhaltszahler ihre Leistungen in bestimmten Fällen auch dann, wenn der Einkommensteuerbescheid bereits rechtskräftig ist. Das Finanzgericht Hamburg hat dem Unterhaltszahler in einem solchen Fall jetzt recht gegeben. Die „Anlage Unterhalt“ des elektronischen Elster-Formulars sei sehr unübersichtlich, heißt es in der Begründung. Das Finanzamt dürfe keine überzogenen Anforderungen an die Steuerpflichtigen stellen. Ein Vater, der für sein Kind Unterhalt an die Mutter zahlt, hatte die Leistungen zunächst nicht angegeben, später versucht nachzumelden, was ihm das Finanzamt verweigerte.

Im Streit um eine Klausel in den Bedingungen ihrer Rechtsschutzversicherungen unterlagen Concordia, HDI und Mecklenburgische der Verbraucherzentrale Hamburg in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Celle. Es geht um eine Klausel, die Versicherte benachteiligt und von den Versicherungsunternehmen so oder so ähnlich verwendet wird: Der Versicherungsnehmer „hat alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.“ Verstoßen Kunden gegen diese Klausel, riskieren sie ganz oder teilweise den Versicherungsschutz.

Die Änderungen des neuen Rundfunkstaatsvertrag nicht zu ratifizieren fordert der Mieterverein zu Hamburg von der Stadt Hamburg. Eigentümer oder Verwalter sollten dadurch verpflichtet werden, der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) personenbezogene Daten über Ihre Mieter mitzuteilen, kritisiert der Verein. In Fällen, in denen der Inhaber der Wohnung nicht festgestellt werden könne, solle zukünftig die GEZ die Vermieter oder Eigentümer des Grundstücks zur Auskunft über persönlichen Angaben ihre Mieter zwingen dürfen. „Vermieter dürfen nicht zu Erfüllungsgehilfen gemacht werden“, fordert Eckard Pahlke vom Mieterverein.