Bundestag diskutiert Handy-Affäre

ÜBERWACHUNG Nach dem Dresdner Datenskandal will die Opposition die Funkzellenabfrage erschweren

DRESDEN taz | Nach kurzer Debatte hat der Bundestag am Freitag einen Gesetzentwurf der Grünen zur „rechtsstaatlichen und bürgerrechtskonformen Ausgestaltung der Funkzellenabfrage als Ermittlungsmaßnahme“ in die Ausschüsse verwiesen. Der Entwurf zielt auf eine Neufassung der Strafprozessordnung und bietet so eine Alternative zur ähnlich intendierten Bundesratsinitiative Sachsens.

Wie die taz aufgedeckt hatte, hat die sächsische Polizei im Februar bei Anti-Nazi-Protesten in Dresden mehr als eine Million Mobilfunkverbindungsdaten erfasst. Die Grünen im Bundestag wollen künftig den Anlass stärker einschränken, der eine Erfassung von Handy-Verbindungen rechtfertigt. Die Taten müssen auch im Einzelfall von erheblicher Bedeutung sein. Die richterliche Verhältnismäßigkeitsprüfung wird schärfer und konkreter gefasst. Eine jährliche Berichtspflicht über die Zahl solcher Maßnahmen und die Betroffenheit Unbeteiligter geht über den sächsischen Bundesratsentwurf hinaus.

In der Debatte nannte SPD-Politiker Sebastian Edathy die geltende Fassung der Stafprozessordnung „missbrauchsanfällig“ mit Blick auf die massenhafte Datenerfassung in Dresden.

Grünen-Rechtspolitiker Jerzy Montag hatte vorab eingeschätzt, dass der sächsische Entwurf im Bundesrat wahrscheinlich keine Mehrheit bekommen werde. Die CDU-FDP-Koalition in Sachsen versäume es auch, sich um Partner und Mehrheiten zu bemühen. Montag vermutet deshalb in dem von Justizminister Jürgen Martens (FDP) eingebrachten Entwurf eine „Schaufensteraktion“. MIBA