Kunst statt Vandalismus

HFBK-Professoren fordern Rücknahme der Strafanzeigen

Die Wissenschaftsbehörde strebt wegen der Nachtmalaktion in der Kunsthochschule (HFBK) keine Strafverfolgung an. „Ich habe mir die Beschriftungen angeschaut. Etwas Gefährliches, was Amt und Würde verletzt, habe ich nicht gesehen“, sagt deren Sprecher Janis Eitner. Die Behörde sei mit dem Hochschulpräsidenten Martin Köttering übereingekommen, dass man zur Deeskalation beitragen und von Strafverfolgung absehen wolle.

Wie berichtet, hatte in der Nacht zum 1. Oktober eine Gruppe von Studierenden die Wände der Kunsthochschule bemalt. Diese wurden von der Polizei überrascht, die die Personalien von acht Beteiligten aufnahm. HFBK-Präsident Köttering stellte Strafantrag wegen Sachbeschädigung. Nachdem sich acht Studierende bei ihm meldeten, stellte er die Rücknahme in Aussicht, falls er eine schriftliche Stellungnahme erhalte. Allerdings rieten Anwälte den Studierenden davon ab, eine solche abzugeben.

Bei zehn Kunstprofessoren stößt Kötterings Vorgehen auf Kritik. „Wir möchten Sie daran erinnern, dass zu allen Zeiten derartige Aktionen an Kunsthochschulen stattgefunden haben und nicht als Vandalismus zu verstehen sind“, heißt es in einer Erklärung, die Professorin Andrea Tippel verlas. Köttering solle die „zivilen Verhältnisse“ an der Schule wiederherstellen und dafür sorgen, dass „sämtliche Strafanzeigen“ zurückgezogen werden.

Laut Polizeisprecher Ralf Meyer ermittelt die Kripo noch. Sachbeschädigung sei ein „relatives Antragsdelikt“, sagte er, was bedeute, dass auch weiter ermittelt werden könne, wenn der Geschädigte den Strafantrag zurückzieht. Laut Rüdiger Bagger, Sprecher der Staatsanwaltschaft, geschieht das aber nur, wenn die Tat „so schwerwiegend ist, dass das öffentliche Interesse überwiegt“. Bagger kannte den HFBK-Fall noch nicht, sagte aber: „Wenn das intern auf dem Campus passiert ist und der Hausherr zieht den Strafantrag zurück, wäre dies an sich ein typischer Fall, den man einstellt.“ KAJ