hamburg kompakt

Schauspielhaus-Krise

Die Kulturbehörde hat gestern einen Bericht der Welt dementiert, dem zufolge Schauspielhaus-Intendant Friedrich Schirmer aufgrund schlechter Zuschauerzahlen und der schon zweiten misslungenen Premiere dieser Spielzeit – Kleists „Herrmannsschlacht“ – massiv unter Druck steht. Krisensitzungen der Kultursenatorin hierzu habe es, anders als von der Welt behauptet, nicht gegeben. Auch vorzeitige Verhandlungen über Schirmers Vertragsverlängerung seien nicht im Gespräch. Die Welt hatte von einer extrem ungehaltenen Senatorin berichtet, die um das Image des Schauspielhauses fürchte.

Windkraft für China

Der Hamburger Windanlagen-Hersteller REpower hat einen Großauftrag aus China bekommen. Die chinesische Tochter REpower North (China) werde an der chinesischen Küste 75 Windkraftanlagen mit 150 Megawatt Leistung errichten, teilte REpower am Freitag in Hamburg mit. Es sei der erste Auftrag für den Ableger in China und werde von Juni 2008 bis April 2009 die gesamte Produktionskapazität beanspruchen. Der Kunde, ein Konsortium aus einer chinesischen und einer australischen Firma, habe eine Option auf weitere 75 Anlagen in den Jahren 2009 und 2010.

20 Euro für Sprayer

Hamburgs bekanntester Sprayer „OZ“ muss wegen Sachbeschädigung noch eine Geldstrafe von 20 Euro zahlen. Das hat das Hamburger Landgericht in einer Berufungsverhandlung gegen den 57-Jährigen am Freitag entschieden. „OZ“ war im Mai von einer Amtsrichterin zu fünf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er ein Zeichen in die Scheiben einer Sparkassenfiliale gekratzt haben soll. Die höhere Instanz verhängte nun aber eine Geldstrafe von 750 Euro. Nachdem diese mit der abgesessenen Untersuchungshaft des Sprayers verrechnet worden war, blieb noch ein Restbetrag von 20 Euro.

HiIfe zugesprochen

Das Sozialgericht Hamburg hat heute nach einem zwei Jahre dauernden Verfahren entschieden, dass die behinderte Studentin Catharina W. Anspruch auf Pflegeleistungen während eines dreimonatigen studienbegleitenden Praktikums in Madagaskar hatte. Die Hamburger Betriebswirtschaftsstudentin, die rund um die Uhr auf Assistenz angewiesen ist, hatte das Praktikum absolviert, weil in ihrem Studiengang internationale Erfahrungen die späteren Berufschancen erheblich verbessern. Die Freie und Hansestadt Hamburg hatte ihr für die Zeit des Praktikums aber die Übernahme der Pflegekosten verweigert – obwohl die Pflegeleistungen in Madagaskar günstiger waren, als sie in Deutschland gewesen wären. Der Rechtsanwalt der Klägerin, Oliver Tolmein, kritisierte die Entscheidung der Stadt als „Diskriminierung“. Die Klägerin konnte ihr Praktikum in diesem Fall nur deswegen absolvieren, weil ihr Verwandte Geld geliehen hatten. TAZ / DPA