Volksentscheid verloren

Initiative „Hamburg stärkt den Volksentscheid“ verfehlte die notwendige Stimmenzahl. Es war der erste Volksentscheid, der auf Betreiben der CDU nicht an einem Wahltag stattfand

VON KAIJA KUTTER

Viele Hamburger lockte es gestern wohl eher zu einem Spaziergang in der goldenen Oktobersonne statt in eines der 200 Abstimmungslokale für „Hamburg stärkt den Volksentscheid“. Nur 92.151 Bürger gaben ihre Stimme dort ab. Zusammen mit 400.713 Briefabstimmern kamen somit nur 492.864 Stimmen zusammen. Landesabstimmungsleiter Willi Beiß erklärte die Sache am Abend im Rathaus für „gescheitert“. Nötig für den Erfolg wären 607.468 Ja-Stimmen gewesen.

„Wir haben das Unmögliche versucht. Für uns ist es kein Scheitern“, erklärte Angelika Gardiner von der Initiative „Mehr Demokratie“. Losgelöst vom Wahltag und mit Zustimmungshürden wie noch nie wäre es „fast ein Weltwunder gewesen, wenn wir diesen Volksentscheid geschafft hätten“. Dennoch hätten Hunderttausende ein Signal gesetzt, dass sie mehr Demokratie und verbindliche Volksentscheide wollen.

Um wie viele „Ja“- oder „Nein“-Stimmen es sich handelt, wird frühestens nach der Auszählung in zehn Tagen bekannt.

Mit dem Volksbegehren sollte eine Verfassungsänderung beschlossen werden, die verhindert, dass der CDU-Senat sich weiterhin über Volksentscheide hinweg setzt, wie es im Fall des Verkaufs der städtischen Krankenhäuser. Künftig sollten die Wähler dann binnen drei Monaten einen Volksentscheid beantragen können. Auch sollte die Hürde für Volksentscheide gesenkt und festgelegt werden, dass diese immer an Wahltagen stattfinden.

Dies war so bei den erfolgreichen Volksbegehren gegen den Krankenhausverkauf und für ein neues Wahlrecht. Die CDU wollte Volksentscheide an Wahltagen daraufhin sogar per Gesetz unterbinden, scheiterte damit aber vor dem Verfassungsgericht.

Dennoch tat die CDU aus Sicht der Initiatoren alles, um einen Volksentscheid zur Hamburg-Wahl zu vermeiden. So wurde der Termin für die Hamburg Wahl bewusst spät gelegt. Würde der Urnengang vor dem 17. Februar 2008 liegen, hätte zwingend gleichzeitig die Volksabstimmung stattfinden müssen. Doch bei dem Volksentscheid gab es grobe Verfahrensfehler.

Nach taz-Informationen hatten nachweisbar nicht alle 1.239.228 Abstimmungsberechtigten drei Wochen vorher die Briefabstimmungsunterlagen bekommen, einigen fehlten sie sogar bis gestern. Dies kann zu einer Anfechtung vor dem Verfassungsgericht und einer Wiederholung am 24. Februar führen.