Prüfen auf Verlangen

INTERNET Provider haften nicht für Beleidigungen in ihren Blogs, müssen sie aber womöglich löschen

KARLSRUHE dpa | Provider sind nicht haftbar zu machen, wenn auf von ihnen angebotenen Blogs Menschen beleidigt oder denunziert werden. Sie müssen jedoch auf begründete Anfrage von Betroffenen prüfen, ob an der Beschwerde etwas dran ist – und den Inhalt gegebenenfalls löschen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschieden. Zudem stellten die Richter klar, dass bei erkennbar deutschen Blogs deutsche Gerichte zuständig sind, selbst wenn der Provider im Ausland sitzt. (VI ZR 93/10)

Der BGH schreibt folgendes Verfahren vor: Der Betroffene muss dem Provider darlegen, dass ein Rechtsverstoß begangen wurde. Dieser Hinweis muss „so konkret gefasst“ sein, dass er „ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung bejaht werden kann“. Der Provider muss ihn dann an den Blog-Verantwortlichen weiterleiten. Äußert sich dieser nicht innerhalb einer angemessenen Frist, ist der beanstandete Inhalt zu löschen. Beharrt der Blogger auf seinen Aussagen, geht das Verfahren in die nächste Runde: Dann muss der Betroffene die Rechtsverletzung beweisen. Der Eintrag wird gelöscht, wenn ihm das gelingt.

In dem Verfahren ging es um ein Mallorca-Blog des Providers Google, in dem ein Mann bei voller Namensnennung beschuldigt wurde, er habe mit Firmenkreditkarte Sexclubrechnungen bezahlt. Da der Autor sich nicht outete, verklagte der Betroffene Google und erhielt in der Vorinstanz vom Oberlandesgericht Hamburg auch recht.

Der BGH hob diese Entscheidung auf und verwies sie zurück. Bislang sei nur bekannt, dass der Kläger Google aufforderte, eine Prüfung einzuleiten, und der Provider den Blogger anschrieb. „Was danach passiert ist, wissen wir nicht“, sagte Richter Gregor Galke. Das müsse das Gericht herausfinden.