TOTGEBURT IN UNTERKUNFT
: Gericht weist Klage von Mutter ab

Das Landgericht Schwerin hat die Klage einer ehemaligen Asylbewerberin zurückgewiesen. Die Frau hatte nach einer Totgeburt das Land Mecklenburg-Vorpommern auf 10.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Im Mai 2010 meldete sich die hochschwangere Ghanaerin auf der Krankenstation einer Flüchtlingsunterbringung gemeldet, da sie Fruchtwasser verloren hatte. Wie der NDR meldete, folgte der Richter nun aber den Krankenschwestern: Eine hatte der Klägerin keinen Glauben geschenkt, weil diese tags darauf verlegt werden sollte.  (taz)