§ 166 StGB gehört abgeschafft

betr.: „Bayerischer Vorstoß: Kein Spott mit Gott“, taz vom 15. 10. 07

Nicht der Spott über die Religion ist das Problem. Sondern das unter Gläubigen verbreitete Unvermögen, damit umzugehen. An Karikaturen und Satire im Bereich der Politik sind sie gewöhnt; wenn aber mal ihre Religion aufs Korn genommen wird, dann brennen bei einigen die Sicherungen durch. Dann greifen die einen zum Faustrecht, die anderen rufen nach einem schärferen Strafrecht. Die einen wie die anderen gefährden unsere Freiheit.

Geistige Freiheit lebt von der offenen Diskussion, von einem regen Gedankenaustausch. Sie lebt davon, dass jeder seine Meinung frei äußern darf, auch wenn sie einigen seiner Mitmenschen missfällt. Sie lebt davon, dass jeder auf seine Argumente aufmerksam machen darf; nicht zuletzt davon, dass er versuchen darf, mit den Mitteln von Satire und Karikatur auch die Menschen zu erreichen, die bei ernsthaften Darlegungen zum Weiterblättern neigen oder zum Weiterklicken. Nur so bekommen möglichst viele Menschen Gelegenheit, eine Vielzahl von Meinungen kennenzulernen und sich auf einer möglichst breiten Basis eine eigene Meinung zu bilden.

Der „Gotteslästerungsparagraph“ 166 gefährdet diese Freiheit schon heute; ein verschärfter Paragraph würde sie noch mehr gefährden. Dieser Paragraph gehört nicht verschärft, er gehört abgeschafft! IRENE NICKEL, Braunschweig