Gericht stärkt Emissionshandel

LEIPZIG afp ■ Mit einem Grundsatzurteil hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Emissionshandel mit Treibhausgasen gestärkt. Zwei Kraftwerksbetreiber hatten geklagt, dass ihre Emissionen falsch geschätzt worden seien. Die vorgeschriebene Kürzung falle daher zu hoch aus. Das Gericht wies die Klage am Dienstagabend ab. Die Kürzungen seien notwendig, um das Emissionsbudget einzuhalten, eine rechtliche Überprüfung wegen der Dauer gerichtlicher Verfahren nicht möglich. Ob Unternehmen vom Bund gegebenenfalls Schadenersatz verlangen können, wenn sie wegen fehlerhafter Berechnungen Emissionsrechte zukaufen mussten, blieb offen. Deutschland verfügt derzeit über ein „Emissionsbudget“ von 495 Millionen Tonnen CO2, das auf Kraftwerke und Industriebetriebe verteilt wird.