JUGENDGERICHTSGESETZ
: Verwahrung geplant

Nachträgliche Sicherungsverwahrung soll künftig auch für junge Täter möglich sein. Das sieht ein Entwurf zum Jugendgerichtsgesetz vor. Sicherungsverwahrung für Jugendliche soll dann angeordnet werden können, wenn die Täter ein schweres Verbrechen begehen und dafür zu mindestens sieben Jahren verurteilt werden. (dpa)