Bremen verpflichtet zu Transparenz

UNI-FORSCHUNG

Eine Zivilklausel haben sie schon seit 1986: Freiwillig hat sich damals die Bremer Universität – als erste in Deutschland – dazu verpflichtet, jede Beteiligung an Forschung mit militärischer Nutzung oder Zielsetzung abzulehnen. KritikerInnen befanden, diese Selbstverpflichtung habe nicht verhindert, dass die Uni mit Geld des US-Verteidigungsministeriums zwei Promovenden-Stellen finanzierte. Die forschten zur Wechselwirkung zwischen Meteoritenstaub, der Sonne und der oberen Atmosphäre, nach Darstellung der Uni ist das Grundlagenforschung.

Nun will Bremens rot-grüner Senat die Einschätzung, wo militärisch nutzbare Forschung beginnt, nicht länger der Uni überlassen – und hat sich am Dienstag auf einen Gesetzentwurf von Wissenschaftssenatorin Eva Quante-Brandt (SPD) verständigt. Der sieht zudem vor, dass die Uni in einer öffentlich einsehbaren Datenbank Informationen zu Forschungsprojekten veröffentlicht, die von externen Geldgebern finanziert werden: nämlich Inhalt, Geldgeber und Laufzeit, sobald die Zuschüsse mehr als 5.000 Euro betragen. Eine solche – wiederum nur freiwillige – Selbstverpflichtung für mehr Transparenz haben im benachbarten Niedersachsen gerade erst, am Donnerstag, die Hochschulen und Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajic (Grüne) vorgestellt.

Der Bremer Vorstoß, dem die Bürgerschaft noch zustimmen muss, stößt auf Kritik: Für die CDU schränkt eine verbindliche Zivilklausel die Forschungsfreiheit ein. Die Uni fürchtet, durch zu viel Transparenz Drittmittelgeber zu verschrecken. Ihre Dekane haben erklärt, mit dem Grundgesetz sei nur die Veröffentlichung von Fördersumme und Laufzeit vereinbar.

Zuletzt hat man in Nordrhein-Westfalen Erfahrungen mit einer Transparenzklausel im Hochschulgesetz gesammelt: Dort erhielt SPD-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze heftigen Gegenwind der Unis, und das verabschiedete Gesetz verlangt nur noch eine Information „in geeigneter Weise“.  GRÄ