Datenschützer erteilt der Staatskanzlei förmliche Rüge

FACEBOOK Trotz Aufforderung will die Kieler Landesregierung den „Gefällt-mir“-Button auf ihrer Seite nicht entfernen

Schleswig-Holsteins oberster Datenschützer Thilo Weichert will der Staatskanzlei eine förmliche „Beanstandung“ nach dem Landesdatenschutzgesetz zukommen lassen. Grund ist die Ankündigung der Landesregierung, ihre Fanseite in dem sozialen Netzwerk Facebook nicht zu entfernen – trotz entsprechender Aufforderung.

Dass sämtliche Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder alle öffentlichen Stellen aufgefordert haben, ihre Fanpages abzuschalten, habe an Überzeugungskraft anscheinend nicht genügt, kritisierte Weichert am Dienstag. Unstreitig sei, dass die Nutzung von Facebooks Social-Plugins und Fanpages rechtswidrige Datenverarbeitungen auslöse.

Die Staatskanzlei hatte am Vortag angekündigt, als Reaktion auf Weicherts Kritik die Fanseite künftig mit einem deutlichen Warnhinweis zu versehen. So sollen erst nach dem Anklicken des „Gefällt-mir“-Buttons auf der Fanseite und der danach notwendigen persönlichen Registrierung personenbezogene Daten an Facebook übertragen werden.

Nach der Darstellung Weicherts greift der Warnhinweis jedoch zu kurz, „weil schon das Aufrufen der Fanpage die Übermittlung von Nutzungsdaten in die USA auslöst“. Weichert bezeichnete den Ministerpräsidenten und seine Staatskanzlei als „schlechte Vorbilder für andere öffentliche und private Stellen, die ebenfalls ihre Facebook-Fanpages weiterbetreiben“. (dpa)