Hauptsache, das Wasser bleibt sauber

GEWÄSSERSCHUTZ Naturschützer und Landesjägerschaft waren sich einig: Enten massenhaft für die Jagd anzufüttern ist nicht okay. Ein Verwaltungsgericht verbietet das nun – weil es die Umwelt belaste

LÜNEBURG/LÜDERSBURG dpa | Den Richtern am Verwaltungsgericht Lüneburg ging es nicht um Tier-, sondern um Gewässerschutz. Das Ergebnis ist aber das gleiche: Sie erklärten das massenhafte Aussetzen von Enten zur Jagd in einem umstrittenen Jagdgehege für rechtswidrig. Zuvor hatte schon der Kreis ein Verbot verhängt, gegen das die Jagdbetreiber mit einem Eilantrag geklagt hatten.

Die Betreiber hatten bislang jedes Jahr mehrere tausend Enten gekauft, auf sieben Teichen ausgewildert und über mehrere Monate gefüttert. In der Jagdsaison wurden dann jährlich rund 2.000 der Tiere geschossen. Das Gericht argumentierte nun, das Verbot sei rechtmäßig gewesen – nicht wegen der getöteten Enten, sondern weil die Teiche umzukippen drohten und der „Gewässerschutz ein hohes Gut“ sei.

Der Landkreis hatte nach Hinweisen von Umweltschützern im vergangenen Sommer festgestellt, dass die Teiche durch die Anfütterung einen viel zu hohen Nährstoffgehalt aufwiesen. Die Umweltorganisationen BUND und Nabu fordern die Schließung der Anlage. Die Fütterungen seien erlaubt, weil es sich um einen Wildpark im Sinne des Bundesjagdgesetzes handele, hatte der Anwalt der Betreiberfirma argumentiert.

Auch die Landesjägerschaft hatte heftige Kritik an den Zuständen in dem Jagdgehege geübt. Das sei „Schießsport“ auf lebende Tiere, mit einer Jagd habe das nichts zu tun, monierte Vizepräsident Helmut Blauth zuletzt. Dem Betreiber gehe es einzig um kommerzielle Interessen. Die Jagd in den bis vor einigen Jahren genehmigten Jagdgattern sei allerdings mehr eine ethische als eine rechtliche Frage.

Der Entscheidung des Gerichts zufolge wäre sie allerdings auch nicht für alle Zeiten verboten, sondern könnte nach einer Sanierung der Teiche wieder aufgenommen werden. Die Betreiber müssen nun ein fachgutachterliches Konzept vorlegen, wie sie die Gewässer in einen ordnungsgemäßen Zustand bringen wollen. Sie kündigten an, „wahrscheinlich“ vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts einzulegen.