HAUSTIERE
: Betreuung ist steuerlich absetzbar

DÜSSELDORF | Kosten für die Betreuung von Haustieren sind nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar. Mit seinem Urteil widersprach das Gericht der Auffassung der Finanzverwaltung (Az.: 15 K 1779/14 E): Die Versorgung von Haustieren gehöre zur Hauswirtschaft des Steuerpflichtigen. Das NRW-Justizministerium wies gestern auf das Urteil hin. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. (dpa)