Städte verlieren Steuervorteil

FREIBURG taz ■ Der Bundesfinanzhof hat in einer Grundsatzentscheidung den steuerlichen Querverbund kommunaler Unternehmen als verdeckte Gewinnausschüttung beanstandet. Konkret betrifft die Entscheidung die niederrheinische Stadt Bedburg-Hau. Dort wurden in einer Holding die Verluste des örtlichen Hallenbads mit den Gewinnen einer städtische Grundstücksvermarktung verrechnet. So sparte die Gemeinde jährlich 80.000 Euro an Steuern (taz vom 22. 8. 2007). Der Bundesfinanzhof untersagte solche Konstruktionen nun zwar nicht generell, nimmt ihnen aber den Steuervorteil. Dieser hat bundesweit den Kommunen mehrere hundert Millionen Euro gespart. Das Bundesfinanzministerium wird jetzt prüfen, ob das Urteil generell von den Finanzämtern umgesetzt werden soll. (Az.: I R 32/06) CHR