Schwarzarbeiter sind versichert

Auch Schwarzarbeiter sind nach einer Gerichtsentscheidung unfallversichert. Von Bedeutung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls sei allein die Arbeitnehmereigenschaft des Unfallopfers, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt. Die Richter verpflichteten die Berufsgenossenschaft, die Kosten der Rehabilitation des Klägers zunächst bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens darlehensweise zu übernehmen. Im aktuellen Fall erlitt ein 52-jähriger Kosovare, der mit einem Touristenvisum in die Bundesrepublik eingereist war, einen schweren Unfall auf einer Baustelle in Heppenheim. Er war dort für eine Baufirma tätig, die ihn nicht sozialversichert hatte. Für die Rehabilitation wollte die Berufsgenossenschaft nicht zahlen. Sie sah es als nicht erwiesen an, dass der Verunglückte als Arbeitnehmer auf der Baustelle tätig war.