Recht auf Krankengeld

Krankenkassen dürfen die Zahlung des Krankengeldes bei Arbeitsunfähigkeit nicht verweigern, wenn sie keine eigene medizinische Untersuchung vorgenommen haben. Komme die Krankenkasse ihrer Pflicht zu einer möglichst schnellen Aufklärung nicht nach, kehre sich die Beweislast um: Dann müsse die Versicherung den Beweis führen, dass ein Versicherter arbeitsfähig war, teilte das Hessische Landessozialgericht vergangene Woche in Darmstadt mit. Das Gericht verurteilte eine Krankenkasse dazu, die nach einem halben Jahr unterbrochene Zahlung des Krankengeldes an eine 53-jährige Frankfurterin fortzusetzen.