Ohne Trauschein viel zu regeln

Für Paare ohne Trauschein gilt längst nicht alles, was für Eheleute selbstverständlich ist. Unverheiratete Lebenspartner müssen vieles separat regeln, um ihre Rechte zu sichern, wie die Stiftung Warentest in der Oktober-Ausgabe ihrer Zeitschrift Test berichtet. Eine Erklärung beim Jugendamt von Vater und Mutter beispielsweise ist notwendig, um das Sorge- und Besuchsrecht gemeinsamer Kinder zu sichern. Geregelt werden müssen auch die Eigentumsverhältnisse an Gegenständen, die während einer Beziehung angeschafft wurden und die Nutzung der bisher gemeinsamen Wohnung nach einer Trennung. Ärzte müssen von der Schweigepflicht befreit werden, damit sie auch dem Lebenspartner Auskunft über Behandlungsmethoden, Behandlungsrisiken und Genesungsaussichten des Patienten geben dürfen. Und schließlich empfiehlt die Stiftung Warentest, in einem Testament Regelungen für die Verteilung des Erbes zu treffen.