Schmerzensgeld für Mobbingopfer

ERFURT ap ■ Ein Arbeitnehmer, der von seinem Vorgesetzten gemobbt wird und erkrankt, hat Anspruch auf Schmerzensgeld und gegebenenfalls auch auf eine Versetzung. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hervor. Die Versetzung auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz kann der Betroffene vom Arbeitgeber aber nur verlangen, wenn eine solche Stelle im Betrieb vorhanden ist. Im vorliegenden Fall war der Oberarzt der neurochirurgischen Abteilung eines Krankenhauses vom Chefarzt gemobbt worden. Daraufhin entwickelte sich bei dem Oberarzt eine psychische Erkrankung, an der er mit Unterbrechungen seit November 2003 leidet. Die Erfurter Richter erklärten, der Chefarzt habe die Erkrankung des Oberarztes schuldhaft herbeigeführt. Das Schmerzensgeld müsse die betroffene Klinik zahlen (Az.: BAG 8 AZR 593/06).