südwester
: Falsch geeicht

Ein peinlicher Fehler ist der Hamburger Polizei unterlaufen. Vier Wochen lang hat sie bei Radarkontrollen ein Gerät eingesetzt, das nur für den Einsatz auf einem Stativ geeicht war und nicht wie geschehen für den Einsatz in einem Polizeiauto. „Die unterschiedlichen Einsatzformen beeinflussen zwar die Messergebnisse nicht, eine Eichung ist aber für die Zulässigkeit der Messungen zwingend vorgeschrieben“, schreibt die Polizei und entschuldigt sich bei den Autofahrern, die ihr Bußgeld nun zurückbekommen. Auch dieser Text ist übrigens ungültig: Er wurde auf einer nicht zugelassenen Tastatur geschrieben. Abonnenten der taz nord bekommen ihr Geld anteilig zurück.