Das Anti-Doping-Gesetz

■ Der Inhalt: Mit dem Gesetz, das in diesem Jahr verabschiedet werden soll, kann ein dopender Sportler strafrechtlich verfolgt werden. Bestraft werden soll künftig der Besitz von Dopingmitteln, egal in welcher Menge. Die alte Dopinggesetzgebung, die im Arzneimittelgesetz integriert war, zielte eher auf die Hintermänner ab und hatte auf den Spitzensport praktisch keine Auswirkungen.

■ Die Strafen: Die Höchststrafe für dopende Sportler beträgt drei Jahre. Wer Minderjährigen Dopingmittel verabreicht, muss mit einer Strafe von bis zu zehn Jahren rechnen. Nur Leistungssportler, die im Testpool der Nationalen Antidopingagentur vertreten sind, sind betroffen, etwa 7.000 Athleten – und ausländische Sportler, die in der BRD starten.