Körting feuert

Innensenator lässt nach Ausschreitungen zwischen Türken und Kurden die Ausweisung von Straftätern prüfen

Innensenator Ehrhart Körting (SPD) lässt nach den Ausschreitungen zwischen Türken und Kurden in Berlin ausländerrechtliche Konsequenzen für Straftäter prüfen. Die Rechtslage sei in diesen Fällen „knüppelklar“, sagte Körting am Montag im parlamentarischen Innenausschuss. Es sei ein Regelausweisungsgrund, wenn sich Ausländer mit ungesichertem Aufenthaltsstatus bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligen. Auch bekämen solche Personen kein gesichertes Aufenthaltsrecht.

Körting verwies darauf, dass das Problem zwischen Türken und Kurden in Berlin wegen des drohenden Einmarschs der türkischen Armee im Nordirak allein mit Ausweisungen nicht zu lösen sei. Er habe aber nach seinen Gesprächen mit Verbänden den Eindruck, dass es in beiden Gemeinden den Willen gebe, den Konflikt friedlich auszutragen.

Polizeipräsident Dieter Glietsch sagte, bei den Ausschreitungen im Anschluss an eine Kundgebung von türkischen Nationalisten am 28. Oktober seien 24 Beamte verletzt worden. Bislang war lediglich von 18 verletzten Polizisten die Rede gewesen. Es wurden 15 Personen festgenommen. Laut Körting waren die meisten von ihnen bereits polizeilich in Erscheinung getreten.

Eine Kundgebung einer der PKK nahestehenden Organisation am Sonntag verlief dagegen weitgehend friedlich. Es gab sechs Festnahmen. Darunter war eine Person, die bei einer weitgehend gewaltfreien Demonstration von Kurden am 27. Oktober als Straftäter aufgefallen war und jetzt wiedererkannt wurde.

Körting lobte die friedliche Kundgebung. „Es war eine Demonstration, wie man sie sich vom Ablauf her wünscht.“ Die Menschen seien auf die Straße gegangen und hätten von ihrem Versammlungsrecht friedlich Gebrauch gemacht. DDP