GURKE DES TAGES

Bis zu zwei Jahre Gefängnis drohten bislang Südkoreanern bei einem Seitensprung. Nach 62 Jahren wurde das Gesetz nun aufgehoben. Seit dem Jahr 1985 wurden fast 53.000 Schnacksler verurteilt. Sie alle können nun „ein Wiederaufnahmeverfahren anstreben“, wie AP gestern meldete. Wiederaufnahmeverfahren? Heißt das, die Seitenspringer dürfen ihre Schnackseleien wiederholen? An der koreanischen Börse kam es sofort zu einem steilen Höhepunkt: Der Aktienkurs eines Kondomherstellers stieg um 15 Prozent.