SYRISCHE FLÜCHTLINGE
: BGH bestätigt Urteil gegen Schleuser

KARLSRUHE | Der Bundesgerichtshof hat die Hafturteile gegen zwei Männer bestätigt, die syrische Bürgerkriegsflüchtlinge zur illegalen Einreise nach Deutschland verholfen haben. Die Einreise sei aus Griechenland und damit aus einem sicheren Drittstaat erfolgt, erklärte die Richterin. Der Umstand, dass es in Griechenland strukturelle Probleme bei der Durchführung von Asylverfahren gebe, ändere daran nichts. Die beiden Männer waren 2013 wegen gewerbsmäßigen Einschleusens zu je drei Jahren Haft verurteilt worden. (dpa)