„Eichhörnchen“ Lecomte klagt gegen Polizeieinsatz

SYMBOLE Aktivistin lässt klären, ob das Anbringen hölzerner Xs im öffentlichen Raum rechtmäßig ist

Die Lüneburger Atomkraftgegnerin Cécile Lecomte beschäftigt erneut die Justiz. Dieses Mal steht die als „Eichhörnchen“ bekannte Kletteraktivistin allerdings nicht selbst vor Gericht. Lecomte will vielmehr vom örtlichen Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit eines Polizeieinsatzes überprüfen lassen.

Beim sogenannten „Streckenaktionstag“ am 29. Oktober seien Beamte an der Castor-Bahnstrecke bei Lüneburg gegen Demonstranten vorgegangen, die Holz-Xs an Bäume hängen wollten, „um den Widerstand im öffentlichen Raum sichtbar zu machen“, sagte Lecomte gestern zur Begründung ihrer Klage. Polizisten hatten damals die Personalien von Beteiligten aufgenommen und eine Kletterausrüstung beschlagnahmt.

Bei der Protestaktion hat es sich nach Ansicht von Lecomte aber um eine „durch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit gedeckte Handlung“ gehandelt. Die Äste der Bäume, die mit dem Symbol der Castorgegner geschmückt werden sollten, hätten zudem in keinem Fall über die Bahnschienen geragt.

Der Polizeieinsatz sei „politisch motiviert“ gewesen, glaubt Lecomte, „um die Abwehr einer realen Gefahr ging es der Polizei augenscheinlich nicht“. Als Kinder kurz darauf neben der Schiene spielten, hätten die Beamten nämlich nicht eingegriffen. Auch als sie selbst später in Begleitung von Journalisten die Bäume mit gelben Xs bestückte, habe sich die Polizei zurückgehalten, sagte Lecomte.REIMAR PAUL