PKK-Fahne durfte kurz wehen

Bei Demonstrationen von Kurden in Berlin sind Fahnen der verbotenen PKK und ihrer Nachfolgeorganisationen grundsätzlich untersagt. Beim Aufzug am vergangenen Sonntag habe die Polizei jedoch nicht eingegriffen, weil dies unverhältnismäßig gewesen wäre, sagte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) am Donnerstag im Abgeordnetenhaus. Dort gezeigte Fotos des inhaftierten ehemaligen PKK-Führers Öcalan in begrenzter Anzahl seien ausnahmsweise genehmigt worden. Die Polizei habe „keine verfassungsrechtlichen Möglichkeiten für ein Verbot gesehen“, so Körting. Bei der Demonstration habe es sich nicht um Werbung für eine verbotene Organisation gehandelt. Thema sei vielmehr die angeblich menschenrechtswidrige Behandlung der Person gewesen, die nach Angaben der Veranstalter schrittweise vergiftet werde. Am Sonntag hatten mehrere hundert Anhänger und Sympathisanten der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Neukölln demonstriert. DDP