PRIVATPATIENTEN
: Abrechnung bestätigt

Ärzte dürfen ihre Leistungen für Privatpatienten wie bisher abrechnen. Die üblichen Zuschläge auf Arztleistungen seien rechtens, entschied der Bundesgerichtshof. Die Richter gaben damit der Klage eines Hamburger Augenarztes statt, der für die Operation eines Auges rund 2.000 Euro von seinem Privatpatienten verlangt hatte. (rtr)