Der Kantor-Knatsch

In Horn muss jetzt das Kirchengericht entscheiden

Eigentlich wollte sie nur schöne Musik machen, sagt Elisabeth Lahusen. Deswegen ging sie in den Kirchenchor in der Gemeinde Horn. Dort gibt es einen jungen, engagierten Kantor, was will man mehr.

Am 23. Oktober bekam sie Post vom Anwalt. Der drohte ihr dunkel mit „geeigneten Maßnahmen“, wenn sie nicht „ab sofort uneingeschränkt“ einige Dinge unterlassen würde. So solle sie „ab sofort den Vorwurf unterlassen, der Kantor Alexander Lang werde aus der Gemeinde gemobbt“. Und sie solle das „Anbringen von Flugblättern“ am schwarzen Brett der Kirche unterlassen. Insbesondere habe sie sich „in eine als Dienstgespräch geführte Unterredung eingemischt“, das sei nicht tolerierbar. Und überhaupt sei bitteschön „jegliche unbeherrschte oder lautstarke Äußerung auf dem Grundstück der Gemeinde“ zu unterlassen, wo sie ja gar nicht Mitglied sei.

Der Konflikt um den Kantor schwelt seit Monaten. (vgl. www.mehr-dazu.de). Der verwaltende Bauherr Kai Seyffarth will per Änderungskündigung eine Halbierung von Langs Bezügen durchsetzen, welche Hälfte der Kantor-Arbeit wegfallen soll, wurde der Gemeinde aber noch nicht erklärt. An sich liegt in der Konstellation, dass eine alternde Gemeinde einen jungen Kantor hat, eher eine Chance für die Kirche, über die Musik jüngere Menschen anzusprechen.

Eben solche wie Elisabeth Lahusen. Der Flugzettel, den sie an das Schwarze Brett gehängt habe, antwortete sie dem Bauherren, sei nicht von ihr verfasst – ein Luther-Lied samt Erläuterung. Bei Vorwurf zwei, „Einmischen in Dienstgespräche“, ging es darum, dass Bauherr Seyffarth nach dem Gottesdienst auf die Empore kam und in scharfem Tonfall den Kantor ansprach – in Anwesenheit einiger Chormitglieder. Sie habe das nicht als vertrauliches Dienstgespräch wahrgenommen, schrieb Lahusen an den Bauherren, und, da der Streit den Chor angeht, sich eingemischt.

Und da ist noch die Sache mit dem Mobben. Der Kirchenvorstand hatte im Juni per Aushang am Schwarzen Brett mitgeteilt, dass es auf der Vorstandssitzung um die „Abmahnung“ des Kantors gehen würde. Jeder Gottesdienstbesucher konnte das lesen. Offenbar, konterte Lahusen, sei der verwaltende Bauherr der Ansicht, dass das kein Mobbing sei, sondern „im Rahmen der normalen Arbeitgeberfürsorge für Herrn Lang“ liege.

Am Montag tagt das Kirchengericht. Die Mitarbeitervertretung der Gemeinde Horn hatte dem Begehren des Bauherren, den Kantor per Änderungskündigung auf halbes Gehalt zu setzen, nicht zugestimmt. kawe