AUTOWERKSTÄTTEN
: Werbeart verboten

Autowerkstätten dürfen nicht damit werben, dass sie bei Reparaturen von Scheiben oder Hagelschäden auf Kosten der Teilkaskoversicherung einen Nachlass auf die Selbstbeteiligung der Kunden gewähren. Solche eine Werbung verleite die Autofahrer zum Versicherungsbetrug und sei deshalb wettbewerbswidrig, so der BGH. (afp)