KOMMENTAR VON KLAUS WOLSCHNER ÜBER HOLDING-KONTROLLE
: Ausschuss des Misstrauens

Nun haben wir mit dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss eine Instanz mehr, die sich mit der Frage beschäftigt, was auf der Neonatologie im Klinikum Mitte los war in diesem Sommer. Dass auch die Abgeordneten der Koalition nicht den Bericht des Robert-Koch-Instituts abgewartet oder/und in einer Sitzung der Deputation genaue Auskünfte über die übergeordneten Verantwortungsstrukturen verlangt haben, zeigt: Sie vertrauen der kommunalen Klinik-Holding nicht. Der Ausschuss macht Druck, mit der ganzen Wahrheit ans Licht zu kommen.

Auch die senatorische Behörde erfährt nur, was die Klinik-Holding ihr sagen will. Das Verhältnis ist eher von Misstrauen geprägt. Der parlamentarische Ausschuss hat dagegen Durchgriffsmöglichkeiten: Er kann die Akten beiziehen, den internen Mail-Verkehr einsehen und Behörden- und Klinikmitarbeiter als Zeugen in einem quasi gerichtlichen Verfahren zur wahrheitsgemäßen Aussage veranlassen.

Eigentlich ist ein Untersuchungsausschuss des Landtages das Instrument der Opposition zur Kontrolle der Landesregierung – hier wird er zur Kontrolle einer einzelnen, sehr selbstständig agierenden kommunalen Firma eingesetzt. Da scheint es ein Strukturproblem zu geben.