GÖTTINGEN
: Urteil im Fußfessel-Prozess rechtskräftig

GÖTTINGEN | Das Urteil im sogenannten Fußfessel-Prozess ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte gestern die Entscheidung des Landgerichts Göttingen und verwarf die Revision der Angeklagten. Das Landgericht hatte den Hauptangeklagten im Juli wegen versuchten Mordes an einer Rentnerin zu zehn Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Mitangeklagte muss fünf Jahre in Haft. Die Polizei war dem Duo auf die Spur gekommen, weil der Mitangeklagte eine elektronische Fußfessel trug. (dpa)