Ermahnung nach Abschiebe-Protest

Das Strafverfahren gegen einen 19-jährigen Schüler wegen einer Protestaktion in der Ausländerbehörde in Rummelsburg endete gestern mit einer Ermahnung. Eine Jugendkammer des Amtsgerichts Tiergarten hielt dem Abiturienten aus Friedrichshain löbliche Motive zugute. Der Angeklagte hatte vor Gericht erklärt, er habe friedlich auf die menschenunwürdige Behandlung von Ausländern hinweisen wollen. Im Oktober 2006 hatten sich etwa 25 Personen Zutritt zum Gebäude verschafft. Die teilweise Vermummten wollten Flugblätter an die Mitarbeiter verteilen. Einige trugen auf ihren Shirts den Schriftzug „die Überflüssigen“. „Es war politische Satire“, sagte der 19-Jährige vor Gericht. Ein blutiger Füller sollte übergeben werden, um auf Missstände hinzuweisen. DPA