LESERINNENBRIEFE
:

Mitgefühl erzeugt

■ betr.: „Nie Schlimmes gewollt“, taz.nord vom 10. 11. 11

Vielen Dank für den Bericht über das Urteil zu dem Verfahren von Jessica R. Dankbar bin ich Ihnen vor allem, weil Sie es verstanden haben, in mir als Leserin ein Gefühl zu erzeugen, welches nicht leicht entsteht, wenn es um eine Mutter geht, die ihr Kind verhungern ließ: Mitgefühl. Ich empfand nach dem Lesen großes Mitgefühl für diese noch sehr junge Frau, deren eigene Familie illoyal und sogar gehässig auf das Urteil reagiert.

Es ist für mich unbegreiflich, dass Menschen so allein gelassen werden können, dass Kinder sterben und jugendliche Mütter kriminalisiert werden, während sich alle um sie herum offenbar vollkommen gleichgültig und verantwortungslos verhalten. Sie haben es verstanden, das zu zeigen. Und ich werde zukünftig in meiner Nachbarschaft achtsamer sein. SANDRA BEAUFAYS, Hamburg

Zwei Todesursachen

■ „Nie Schlimmes gewollt“, taz.nord vom 10. 11. 11

Für zutreffend und wichtig halte ich die von Ihnen erwähnte Sozialpädagogin Marianne K.: Diese wurde in einem abgetrennten Gerichtsverfahren angeklagt und verurteilt – Grund: Körperverletzung durch Unterlassung. Die Formulierung dieser Anklage und des Urteils war wesentlich identisch mit dem Urteil des vorangegangenen Prozesses. Nach Aufhebung durch den Bundesgerichtshof wurde Jessica R. im neuen Prozess nun für versuchten Totschlag durch Unterlassen verurteilt. Wenn das die Wahrheit ist, warum wurde dann die Sozialpädagogin Marianne K. nicht entsprechend angeklagt und verurteilt?

Lara-Mia ist also an zwei Ursachen gleichzeitig zu Tode gekommen: Körperverletzung und Totschlag. Das geht wohl nur bei im Vorwege abgetrennten Gerichtsverfahren. Mein Fazit: Wenn ein Fahrschüler einen Unfall verursacht, ist der neben ihm sitzende Fahrlehrer, der das Fahrzeug jederzeit durch seine eigenen Pedale anhalten kann, auf alle Fälle schuldlos. Der Fahrschüler bekommt die Schuld. ANDREAS KOCH, Hamburg