BGH-Urteil
: Rechtswidrige Abschiebung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die versuchte Abschiebung im Fall Slawik C. im Jahr 2010 für rechtswidrig erklärt. C. wurde 2010 verhaftet und sollte nach Armenien abgeschoben werden. Die Haftanordnung durch die Ausländerbehörde Harburg sei bereits rechtswidrig gewesen, da kein zulässiger Haftantrag vorgelegen habe, so der BGH. Die Ehefrau von Slawik C. kann nun ein Gerichtsverfahren zur vollständigen Rehabilitierung ihres Mannes anstrengen. Slawik C. hatte sich im Juli 2011 in seiner Zelle in der Abschiebehaftanstalt Hannover erhängt. (taz)