Vom deutschen Gesetzgeber gesetzt

Betr.: „Zwei sind einer zu viel“, taz nord vom 11. 9. 2007

In Ihrem Artikel und einem Kommentar haben Sie über Probleme bei der Mitnahme von RollstuhlfahrerInnen in Bussen berichtet und eine EU-Richtlinie für die entstandene Problematik verantwortlich gemacht. Dazu ist zu sagen, dass aus meiner Sicht in der entsprechenden Richtlinie keinerlei Rechtsgrundlage dafür zu finden ist, dass nicht mehr als die ausgewiesene Zahl von RollstuhlfahrerInnen in einem Bus mitgenommen werden darf. Hier werden allgemeine Sicherheitsanforderungen an Busse und an die Rollstuhlplätze definiert. Eine sorgfältige Recherche hätte ergeben, dass die kritisierte Regelung nicht aus der EU-Richtlinie stammt, sondern vom deutschen Bundesgesetzgeber bei der Umsetzung der Richtlinie gesetzt wurde. Hier wird formuliert, dass in Bussen nur die ausgewiesene Höchstzahl an RollstuhlfahrerInnen mitgenommen werden darf. MANUEL SARRAZIN, stellvertretender Landesvorsitzender der Europa Union Hamburg e.V.