straftäterdatei
: Einmal Täter, immer Täter

Rechtsstaat heißt: Wer seine Strafe verbüßt hat, ist wieder ein freier Bürger und gilt als entsühnt. Genau an diesem Grundsatz unseres Rechtsystems rüttelt das Gewaltschutz-Konzept von Justizsenator Carsten Lüdemann. Es setzt an seine Stelle den Anfangsverdacht gegen jeden Gewalt- und Sexualstraftäter, der seine Haftzeit voll abgesessen hat. Die Regel lautet jetzt: Einmal Täter, immer verdächtig.

Kommentar von MARCO CARINI

Nichts spricht dagegen, Täter mit einer hohen Rückfallprognose auch nach ihrer Entlassung intensiv zu betreuen und engmaschig zu überwachen. Die Bündelung in einer zentralen „Risikostraftäterdatei“ aber ist eine Stigmatisierung der dort gespeicherten Personen. Und: Automatisch landen in dieser Datei alle Langzeit-Verurteilten, die immer ihre Unschuld beteuert und deshalb nie die für eine vorzeitige Haftentlassung notwendige Reue gezeigt haben. Wer die Geschichte auch der Hamburger Justizirrtümer kennt, weiß, dass damit auch unschuldig Abgeurteilte nach jahrelanger Haft nun noch die Bürde zu schultern haben werden, sich in dieser Datei wiederzufinden.

Wer bedenkt, dass Lüdemann-Vorgänger Roger Kusch den mit hohen Resozialisierungserfolgen gesegneten sozialtherapeutischen Hamburger Haftanstalten den Garaus machte, ahnt es bereits: Der CDU geht es eher um Populismus als um Opferschutz.