Schulgebet nicht erlaubt

Ein junger Muslim aus Berlin darf an seiner Schule nicht demonstrativ gen Mekka beten. Nach einem mehrjährigen Streit wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch die Klage des 18-Jährigen zurück. Der Gymnasiast müsse die Einschränkung seiner Glaubensfreiheit hinnehmen, weil durch die öffentlichen Ritualgebete der Schulfrieden gestört werde, urteilte der 6. Senat.

Das Urteil dürfe aber „nicht in dem Sinne verallgemeinert werden, dass die generelle Ausübung eines rituellen Mittagsgebetes eines Schülers muslimischen Glaubens nicht zulässig ist“, so der Vorsitzende Richter. Die Berliner Bildungsverwaltung begrüßte das Urteil zu Gebeten an einer Schule. „Wir sehen uns bestätigt“, sagte Sprecherin Beate Stoffers. Auch die Senatsverwaltung sei der Ansicht, dass das rituelle Gebet an der Schule zur Wahrung des Schulfriedens nicht erlaubt ist. (dpa)

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