Haftstrafe für Neonazi

URTEIL II Fast vier Jahre Haft für einen Kameradschaftsführer, der 23 Straftaten beging

Wegen eines Brandanschlags auf das „Haus der Demokratie“ in Zossen und weiterer Straftaten ist ein Neonazi am Mittwoch zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Zossen sah es als erwiesen an, dass der 25-jährige Daniel T. sich der Anstiftung zum Brandanschlag sowie der Störung einer Veranstaltung zum Holocaustgedenken und 23 weiterer Straftaten schuldig gemacht hat. Allein für den Brandanschlag, bei dem das Demokratie-Haus 2009 komplett ausbrannte, erhielt der Anführer der verbotenen „Freien Kräfte Teltow-Fläming“ drei Jahre Haft.

Die Straftaten wurden laut Gericht überwiegend im ersten Halbjahr 2010 in Zossen und Königs Wusterhausen begangen. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft reichten von Volksverhetzung in mehreren Fällen über Sachbeschädigungen und die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen bis hin zu Morddrohungen.

„Das ist ein deutliches Urteil für einen unbelehrbaren, rechtsextremistischen Straftäter“, sagte Jörg Wanke von der Bürgerinitiative „Zossen zeigt Gesicht“ der taz. Der Prozess habe ein ungeheuerliches Ausmaß der Straftaten aufgezeigt.

Reue ist von Daniel T. nicht zu erwarten: Bereits einen Tag vor seiner Verurteilung verabschiedete er sich in einer Stellungnahme an die Szene: „Ungebrochen im Herzen und Geiste wird es nach meiner Haftentlassung frisch und fröhlich wieder ans Werk gehen.“ (epd, taz)