SCHIEDSGERICHT DER PIRATENPARTEI
: Holocaust-Leugner darf Pirat bleiben

BERLIN | Kurz vor ihrem Parteitag am Wochenende steht der Piratenpartei neuer Ärger bevor. Das Landesschiedsgericht Rheinland-Pfalz hat nach einem über zwei Jahren dauernden Ausschlussverfahren entschieden, dass der umstrittene Pirat Bodo Thiesen nicht aus der Partei geworfen wird. Seine Äußerungen würden der Partei keinen Schaden zufügen, seien teils vor Eintritt in die Partei getätigt worden und würden der Satzung nicht widersprechen, so die Begründung der Richter.

Der Bundesvorstand sah öffentlich Äußerungen von Thiesen „grenzwertig zum faschistischen Gedankengut“ und strebte daher ein Ausschlussverfahren an. Zwischenzeitlich wurde dem Schiedsgericht Verschleppung vorgeworfen. Das jetzt ergangene Urteil sieht Bundesparteivize Bernd Schlömer kritisch. „Ich bin unglücklich damit und werde dagegen Berufung einlegen“, sagte er der taz. Seine Aussagen zur Leugnung des Holocausts seien unvereinbar mit der Parteisatzung. Die Begründung des Landesschiesgerichts halte er für nicht befriedigend.

Thiese hatte in der Vergangenheit in Internetforen die deutsche Kriegsschuld geleugnet und den Holocaust relativiert. PW