taz intern

Rechter Burschi scheitert

Nächste Schlappe für den rechten Burschenschaftler Rudolf Sch. – diesmal vor Gericht: Im Rechtsstreit um die Veröffentlichung von Mail-Inhalten hat die taz einen weiteren Erfolg vor Gericht erzielt. Wie das Oberlandesgericht Braunschweig feststellte, ist die Klage des Burschenschaftlers Sch., der Mitglied in der erzkonservativen „Karlsruher Burschenschaft Tuiskonia“ ist, gegenüber der taz aussichtslos.

Sch. wollte der taz verbieten lassen, weiterhin aus Mails zu zitieren, in denen er zu einem Putsch des rechten Flügels im ohnehin schon rechtskonservativen Dachverband „Deutsche Burschenschaft“ aufgerufen hatte. Die taz hatte im Juli über die Machenschaften extrem rechter Burschenschaftler berichtet und dabei auch direkt aus Mails zitiert, die dies belegten.

Bereits in erster Instanz hatte das Landgericht Braunschweig das für rechtmäßig erklärt und ein öffentliches Interesse erkannt. Nachdem Sch. in Berufung gegangen war, folgte auch das Oberlandesgericht Braunschweignun der Argumentation der taz.

Mit dieser Entscheidung darf die taz auch weiterhin gegen den Willen des Burschenschaftlers relevante Auszüge aus dessen E-Mails veröffentlichen – und sagen, was eigentlich Sache ist am rechten Rand. MARTIN KAUL