Erstes Urteil wegen Mügeln

OSCHATZ/MÜGELN dpa ■ Gut drei Monate nach den fremdenfeindlichen Ausschreitungen im sächsischen Mügeln hat das Amtsgericht Oschatz das erste Urteil gesprochen. Ein 18-Jähriger Mann wurde am Montag wegen Volksverhetzung verurteilt und muss nach dem Jugendstrafrecht 600 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Er gehörte zu einem Mob von 50 Deutschen, der nach einem Stadtfest acht Inder verfolgte und beschimpfte.