Kleingärtner müssen weichen

URTEIL Das Oberverwaltungsgericht gibt dem Bezirk grünes Licht für die Bebauung des Pergolenviertels

Die Bezirksversammlung Nord darf den Bebauungsplan für das sogenannte Pergolenviertel in der City-Nord getreu den Vorgaben des alten SPD-Senats verabschieden. Das hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts und hebelt somit das erfolgreiche Bürgerbegehren „Eden für Jeden“ aus.

Das Bürgerbegehren hatte sich Anfang 2013 zunächst mit Einbindung des Bezirksamtes formiert, um die Bebauung des 32 Hektar großen Areals in der City Nord mit 1.400 Wohnungen der gehobenen Mittelklasse zu verhindern. Für die Neubauten müssten Grünflächen sowie die Kleingartenkolonien „Heimat“ und „Barmbeker Schweiz“ mit 300 Schrebergärten sowie der Bauwagenplatz „Borribles“ weichen.

Im Februar 2013 wies die Senatskommission für Wohnungsbau den Bezirk an, das Bebauungsverfahren „zügig und mit Priorität“ in Angriff zu nehmen. So konnte der SPD-Senat das parallel laufende Bürgerbegehren aushebeln, weil die Bezirksversammlung Nord durch die Evokation verpflichtet ist, dem Bebauungsplan zuzustimmen und das Bezirksamt Nord das Bürgerbegehren – weil nicht mehr zuständig – für unzulässig erklären könnte. Die Initiative „Eden für Jeden“ klagte dagegen vor dem Verwaltungsgericht. Die Klage ist immer noch anhängig. Dennoch unternahm die Bezirksversammlung mehrere Anläufe, den Bebauungsplan zu verabschieden, wurden aber durch einstweilige Verfügungen gestoppt – zuletzt vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Ende Januar.

Doch nun schloss sich auch dieses Gericht der Meinung der Vorinstanz an, wonach die Bezirksabgeordneten verpflichtet werden können, nach Weisung des Senats abstimmen zu müssen. Die Senatsanweisung könne, was die Beschlussfassung der Bezirksversammlung anbelangt, das baurechtliche Abwägungsgebot nicht verletzen.  KVA