koexistenz
: Abstände nur auf Wunsch

Während über das neue Gentechnikgesetz noch im Bundestag gestritten wird, steht am Freitag im Bundesrat die Gentech-Verordnung zur „Guten fachlichen Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen“ auf der Tagesordnung. Geregelt wird darin unter anderem, welchen Abstand Gentech-Bauern zu einem gentechfreien Acker einzuhalten haben. Vorerst liegen nur Abstände für Gentech-Mais vor: 150 Meter zu einem konventionell wirtschaftenden Landwirt und 300 Meter zu einem Öko-Acker. Allen Beteiligten ist dabei klar – dass wurde am Montag auch noch mal in einer Anhörung des Bundestags deutlich –, auch mit diesen Abständen kann kein Nullwert bei der Gentech-Verschmutzung garantiert werden. Der Bundesrat wird auch darüber entscheiden, wie ein Landwirt seine unmittelbaren Nachbarn darüber informieren muss, dass er beabsichtigt Gentech-Pflanzen anzubauen. Der Nachbar soll dann mitteilen, ob er die gleiche Pflanzenart anbauen will. Wenn ja, muss der Gentech-Landwirt den vorgeschrieben Abstand einhalten. Ein Vorschlag im Bundesrat sieht vor, dass der Gentech-Landwirt beim Aussäen auch dann keinen Abstand einhalten muss, wenn der Nachbar keine Rückmeldung gibt. Für die Gentech-Kritiker ein Unding: Denn der Nachbar werde damit schon Monate vorher gezwungen, sich darauf festzulegen, welche Pflanzen er auf seine Felder anbaut. Auch könne es nicht angehen, dass ein gentechfrei wirtschaftender Landwirt aktiv werden müsse, damit die Sicherheitsabstände eingehalten werden. WOLFGANG LÖHR