Umzug in den Wald zumutbar

COTTBUS dpa ■ Der zeitweise Umzug von Asylbewerbern von Sedlitz nach Bahnsdorf (beides Oberspreewald-Lausitz) ist nach einem Gerichtsbeschluss zumutbar. Das Verwaltungsgericht Cottbus lehnte gestern Anträge von Asylbewerbern auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen den Umzugsbeschluss der Kreisverwaltung als unbegründet ab. Die Behörde hatte den Wechsel wegen Umbaus für heute verfügt. Gegen den Umzug hatten sich einige der rund 50 Heimbewohner mit Eilanträgen gewehrt. Sie begründeten diese damit, dass das Heim in Bahnsdorf so isoliert im Wald liege. Unterstützung kam vom Flüchtlingsrat Brandenburg und von Bündnis 90/Die Grünen.