Noch mehr Geld behalten

PFÄNDUNG Freibeträge höher als verlautbart

Einer Fehlinformation des Sozialressorts von Anja Stahmann (Grüne) aufgesessen ist am Montag die taz. Anders als offiziell verlautbart, beläuft sich der vor Pfändung geschützte Freibetrag mittlerweile auf monatlich 1.028,89 Euro. Bis zum 30. Juni 2011 waren es noch die gestern von der Senatspressestelle verbreiteten 985,15 Euro pro Monat. Der Freibetrag erhöht sich weiter, wenn man Unterhaltspflichten hat – und zwar um 387,22 Euro für die erste und um jeweils weitere 215,73 Euro für die zweite bis fünfte Person. Auch hier hat die taz im Gefolge des Ressorts die veralteten Zahlen veröffentlicht.

Diesen Betrag schützen kann aber nur, wer sein Girokonto bis Jahresende als sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führt. Guthaben auf herkömmlichen Konten können ab Januar leichter und schneller gepfändet werden als bisher. Das betrifft auch Sozialleistungen.

Weitere Informationen gibt es unter www.bmj.de mit dem Suchbegriff: „P-Konto“. MNZ