LESERINNENBRIEFE
:

Verunglückte Sprachkombination

■ betr.: „Großaufgebot an der Wupper“, taz vom 16. 3. 15

Ich dachte eine ganze Zeit lang, es sei nur eine etwas verunglückte Sprachkombination in Kölner Medien, da lese ich jetzt auch in der taz die hanebüchene Bezeichnung von der „islamkritischen Pegidabewegung“. Was ist an dieser Bewegung islamkritisch? Wer hat in dieser Bewegung denn wirklich Kenntnis von dieser Religion, geschweige denn Kontakt zu entsprechenden Angehörigen? Eine Frechheit, diese Bewegung als islamkritisch zu bezeichnen, und eine Beleidigung für alle Menschen, die sich mit der Religion beziehungsweise der Lebensauffassung anderer Leute wirklich kritisch auseinandersetzen! HILDEGARD MEIER, Köln

Irreführender Begriff

■ betr.: „Politische Bildung wird gecancelt“, taz vom 17. 3. 15

Das Problem ist das sogenannte „Überwältigungsverbot“, das auf den „Beutelsbacher Beschluss“ von 1976 zurückgeht. Dieser sollte das Vordringen fortschrittlicher KollegInnen in die traditionell konservative Volkshochschullandschaft verhindern.

Der Begriff „Überwältigungsverbot“ ist irreführend und wird im vorliegenden Fall auch noch mit „Manipulation“ gleichgesetzt. Er unterstellt, dass DozentInnen die Teilnehmenden zu etwas bringen, also „überwältigen“ wollen, was diese im Grunde ablehnen und zu ihrem Schaden gereicht. Wieso politische Bildung nicht dazu dienen soll, bei den Teilnehmenden eine politische Erkenntnis zu fördern, die unter Umständen zu Meinungsäußerung und Handlung, auch gegebenenfalls kollektiv führen kann, ist mir nie klar gewesen. Welchen Sinn soll politische Bildung anders haben?

Heute ist das vierzig Jahre alte „Überwältigungsverbot“ gänzlich obsolet, wie der beschriebene Fall zeigt. In der politischen Jugendbildung gilt mindestens seit den 60er Jahren das Prinzip, dass Jugendliche ihre Interessen zu erkennen und wahrzunehmen lernen. Und das ist gut so! Anders ist weder die Arbeit von Gewerkschaften noch Partei-politischer Organisationen denkbar. JÜRGEN FIEGE, Bremen

Widersprechen statt mitlaufen

■ betr.: „Gabriel bringt Skeptiker auf Linie“, „Taktik gut, Strategie schlecht“, taz vom 17. 3. 15

Nach der Lektüre dieser Artikel stellte ich mir zum wiederholten Mal die Frage: Wie sehr stehen unsere Parlamentarier wirklich auf dem Boden unserer Verfassung und den darüber wachenden Institutionen; ich meine damit die unabhängigen Gerichte wie Verfassungsgericht und/oder Europäischer Gerichtshof. Und dabei ist es offensichtlich nur von untergeordneter Bedeutung welcher Partei derjenige angehört, wenn er solche Urteile kritisiert oder kommentiert beziehungsweise weiter an einer widersprechenden Politik festhält.

In einer Ihrer letzten Ausgaben wurde Herr Bosbach – der Lautsprecher der CDU – zitiert, der nach dem Gerichtsurteil zum Kopftuchverbot nun ein Burkaverbot fordert. Und mal wieder Herr Gabriel, der sich im Gegensatz zur Mehrheit in der SPD nun mal wieder für eine Vorratsdatenspeicherung ausspricht, die vor dem Bundesverfassungsgericht ebenso wie vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert ist, weil sie eklatante Grundrechte verletzt. Ist das ein Mangel an persönlicher Einsichtsfähigkeit was demokratische Spielregeln angeht, oder ist das eine narzisstische Aufwertung oder sind es Allmachtsphantasien aufgrund des Amtes, das er ausübt?

Problematisch ist dabei, dass es immer ausreichend Mitläufer gibt, in diesem neuen Fall in der SPD, die nicht in der Lage sind, einem Parteiführer zu widersprechen und zu tun, was ihnen ihr Gewissen sagt.

ALBERT WAGNER, Bochum

Entsorgung gewährleistet?

■ betr.: „Karlsruhe prüft Atomausstieg“, taz vom 16. 3. 15

Kann mir jemand sagen, was aus dem seinerzeit im Atomgesetz vorgeschriebenen Entsorgungsnachweis geworden ist? Wurde der abgeschafft? Wenn ich mich recht erinnere, wurden vor mehr als 30 Jahren die KKW in der Erwartung genehmigt, dass die Suche nach einem Endlager in absehbarer Zeit zum Erfolg führen wird und somit die Entsorgung gewährleistet sei. Da ein betriebsbereites Endlager nach wie vor nicht in Sicht ist, sollten daher die Betriebsgenehmigungen der KKW und damit die Entschädigungsforderungen der Betreiber hinfällig sein.

Seltsamerweise findet dies nirgends, auch nicht in der taz, Erwähnung. ROLAND BENZ, Frankfurt am Main

Selbst recherchiert

■ betr.: „Jenseits der Friedensbewegung“, taz vom 13. 3. 15

Als ich las: „Und selten war die UNO so ratlos, wie sie angesichts eines von China oder Russland und gelegentlich auch den USA blockierten Sicherheitsrates …“, bat ich das United Nations Regional Information Centre um Auskunft, welche Staaten im Sicherheitsrat ihr Veto eingelegt haben. Am 14. gefragt – am 16. war die Antwort da:

Bis 1965 legte tatsächlich fast ausschließlich die UdSSR ihr Veto ein; doch seitdem – und das ist für unsere heutige Situation von wesentlich größerer Bedeutung – die UdSSR noch 12-mal und dann Russland 11-mal, insgesamt also 23-mal gegenüber 79 Vetos der USA; China dagegen insgesamt nur 9-mal. Wie gut, dass das Internet es der Leserschaft ermöglicht, selbst zu recherchieren … (Quelle: http://research.un.org/en/docs/sc/quick/veto)

ANTONIE BRINKMANN, Bremen