ALG-Zuschuss bei Elternwohnrecht

KASSEL afp ■ Mit Blick auf die Erbschaftsteuer haben viele Eltern ihre Häuser vorab einem der Kinder überschrieben. Dafür ließen sie sich meist ein lebenslanges Nießbrauchrecht zusichern. Wenn solche Erben heute arbeitslos sind, können sie aufatmen: Nach einem Urteil des Kasseler Bundessozialgerichts bleibt das Vermögen beim Arbeitslosengeld II unberücksichtigt, weil nicht absehbar ist, wann es verwertet werden kann. Im konkreten Fall hatte die Mutter des Arbeitslosen lebenslanges Wohnrecht. Die Arbeitsverwaltung wollte daher ALG II nur als Darlehen bezahlen. Nach dem Urteil steht das Geld dem Arbeitslosen aber als Zuschuss zu.