KOMMENTAR: BENNO SCHIRRMEISTER ÜBER VOLKSGESETZGEBUNG
: Strafe für Demagogen

Jetzt ist das Gejammer groß: Die „Initiative für Bremen“ nörgelt, dass SPD und Grüne zwar die Hürde für Volksbegehren gesenkt – aber ihren Plan, einen Veränderungsstopp für nahezu ganz Bremen per Volksgesetzgebung festzuschreiben, abgewiesen haben. Das sei, behauptet Initiator Gerhard Bomhoff, eine politische Entscheidung.

Das ist allerdings Quatsch. Ihm und seiner Initiative ist es bloß gelungen, jede Hürde zu reißen – aufgrund ihres demagogischen Ansatzes. Sehr bewusst hatten sie mit Marketing-Zahlen – 99 Flächen – und Suggestiv-Spielchen operiert, wie der grotesken Panikmache-Idee, man müsse den Bürgerpark retten. Schlimm, dass 5.000 Wahlberechtigte auf solche Bauernfängertricks reinfallen, die letztlich dazu hätten dienen sollen, Abwägungen im Einzelfall, also Mitbestimmung zu verhindern. Diese Initiative für Bremen war vor allem eine gegen die BremerInnen.

Insofern ist das programmierte Scheitern des Entwurfs vorm Staatsgerichtshof gut für die Stadt. Es ist aber auch gut fürs Ansehen der Volksgesetzgebung. Denn es beweist: Ein verfassungswidriger populistischer Gesetzentwurf per Plebiszit hat, ganz anders als einer aus der Verwaltung, fast keine Chance auf Realisierung: Die präventiven Kontrollen sind einfach höher. Und sie greifen.