Umzug in EU-Land kein Kidnapping

KOBLENZ dpa ■ Eine geschiedene Mutter, die mit ihren Kindern in ein anderes EU-Land umzieht, begeht gegenüber dem Vater keine Kindesentführung. Das geht aus einem gestern bekannt gewordenen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Dies gelte auch dann, wenn die Eltern sich das Sorgerecht teilten. Voraussetzung sei aber, dass allein die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder habe (Beschluss vom 9. 8. 2007 – 9 UF 450/07). Das Gericht hob damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Betzdorf auf. Das Gericht hatte auf Antrag eines Vaters festgestellt, dass seine Exfrau widerrechtlich die beiden gemeinsamen Kinder nach England entführt habe.